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EFI & H-Kennzeichen / StVZO

Verfasst: Di 11. Dez 2018, 12:03
von peter
Hier sammel ich mal, über was ich so stolpere..
Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,

eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder

das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
EFI macht keinen Kombi aus nem TR...
Führt nicht zu einer Gefährdung, weil sich weder an der Leistung, noch sonst was ändert...
Abgas- & Geräuschverhalten wird eher besser (geringerer Verbrauch bei gleicher Leistung)

http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_19.php

Peter

Re: EFI & H-Kennzeichen / StVZO

Verfasst: Mi 12. Dez 2018, 06:49
von JochemsTR
mir stellt sich lediglich die Situation EFI und H-Kennzeichen....

Ich versuche mir einen TÜV Man zu erwischen, der die Thematik versteht und mir das H-Kennzeichen nicht streicht.
Sonst bleibe ich bei "Schlafende Hunde soll man nicht wecken".....

Jochem

Re: EFI & H-Kennzeichen / StVZO

Verfasst: Do 13. Dez 2018, 12:41
von peter
Eigentlich ist der Umbau auf elektronische Zündund/Verteiler wie z.B. 123ignition gleich "böse"...
Nur wird das von den TR-Fahren anders gesehen....

Peter

Re: EFI & H-Kennzeichen / StVZO

Verfasst: Do 13. Dez 2018, 17:32
von 1Car
Vor allem wird das von dem Herren Prüfer mit der 123 anders gesehen, bzw. nicht unbedingt bemerkt. Ganz genau genommen dürfte es kein H-Kennzeichen damit geben. Aber in der Realität wird man immer einen finden der das durchwinkt. Nur eintragen ist nicht möglich.

Noch zum Thema Betriebserlaubnis: ganz unabhängig davon, ob jetzt einer der drei "Grundwerte" berührt werden (Gefährdung Dritter, Verschlechterung Abgas/Geräusch, Veränderung Fahrzeugart) müssen bei einem Umbau die verbauten Teil eine Typgenehmigung haben, oder eine andere Zertifizierung/Gutachten/Kennzeichnung vorweisen können. Und dann gibt es auch das Thema Gutachten. Ich halte es lieber anders herum in kritischen Fällen: Wenn es keine allzu relevanten Bauteile sind, mache ich gar nichts.

Re: EFI & H-Kennzeichen / StVZO

Verfasst: Fr 14. Dez 2018, 10:37
von Harry
Das gute bei den geforderten Typengenehmigungen ist das es sie für die wenigsten bis gar keine Ersatzteile dieser Fahrzeuge gibt. Bremsbeläge, ok, vielleicht hat die Windschutzscheibe nochn Stempel (meine original Hardtopscheiben jedenfalls nicht), ach ja, und die Reifen.

Dann wird es dünn und der eifrige Prüfer müsste dann den größten Teil der klassischen Fahrzeuge aus dem Verkehr ziehen. Das wäre lustig, mindestens aber spannend. Ich wette das der eine oder andere Pressesprecher kotzen wird.

Harry
(immer schön unterm Radar bleiben)

Re: EFI & H-Kennzeichen / StVZO

Verfasst: Fr 14. Dez 2018, 19:40
von 1Car
Yepp. Wenn die mal genau hingucken würden, käme wahrscheinlich kein einziger Wagend durch. Es gibt schon einen Haufen recht generöser Tür-Prüflinge, die auch mal fünf gerade sein lassen. Allerdings sollte klar sein, dass das nur eine Momentaufnahme ist. Sollte von irgendwo her mal wieder ein härteres Durchgreifen gefordert und umgesetzt werden, sieht es mau aus.

Re: EFI & H-Kennzeichen / StVZO

Verfasst: Fr 14. Dez 2018, 22:23
von ABusch
Ich sehe das mit dem Auto entspannt, habe alles eingetragen,
Bremse, Räder Lenkrad, Sitze oder Motor mit Auspuff und EFI.

Ich sehe das Problem eher darin, dass etliche Zeitgenossen ein
H-Auto als billiges Alltagsauto einsetzen und so Umweltzonen und Steuern umgehen.
Das ist eindeutig so nicht vom Gesetzgeber gedacht und damit natürlich schnell
im Fokus. Gilt besonders, wenn die Grünen im Aufwind bleiben sollten, da da
sehr viel aus dem Bauch heraus und nicht nach Fakten entschieden wird.

Wir mit den TRs sehen das ja nicht so, aber Lieferwagen oder grosse Kombis
sind doch echt eine preiswerte Alternative und werbewirksam sind sie für
Gewerbliche obendrein....

Re: EFI & H-Kennzeichen / StVZO

Verfasst: Fr 14. Dez 2018, 23:53
von 1Car
Grundsätzlich bin ich bei dir mit dem Alltags-Mißbrauch. Allerdings sind die Entscheidungen der Grünen genauso viel oder wenig aus dem Bauch heraus getroffen, wie die der anderen Parteien. Ich behaupte sogar, dass seit einiger Zeit die Entscheidungen der Grünen (dort wo sie denn Entscheidungsgewalt haben) sich durchaus als durchdacht erweisen.

Re: EFI & H-Kennzeichen / StVZO

Verfasst: Mo 17. Dez 2018, 10:04
von peter
https://www.tuev-nord.de/de/privatkunde ... s/oldtimer
Keine Regel ohne Ausnahmen: Erlaubt sind z. B. Katalysatoren oder behindertengerechte Umbauten.
Dann schraub ich mir nen KAT ins´Rohr und schon brauch ich ne EFI....für die Umwelt... :cheers:

Peter

Re: EFI & H-Kennzeichen / StVZO

Verfasst: Mo 17. Dez 2018, 10:22
von 1Car
Oder besorg dir endlich einen Schwerbehindertenausweis :D