Verfasst: Mi 9. Jul 2003, 12:23
Hallo,mein TÜV-Prüfer ist der Meinung, dass das Lenkradschloß meines TR6 erst einrasten darf, wenn der Schlüssel abgezogen wird. Meines rastet ein, wenn der Schlüssel in der "Aus"-Position steht.Kann mir jemand sagen, ob das bei jedem TR6 so ist oder ob tatsächlich der TÜV-Prüfer (der ansonsten keinerlei Ahnung von Triumph hatte - es war seine erste H-Abnahme...) im Recht ist ?Gruß,Danielwww.automeile.de Das Oldtimermuseum im Internet