Seite 1 von 1

Verfasst: Mi 9. Jul 2003, 12:23
von dpantke
Hallo,mein TÜV-Prüfer ist der Meinung, dass das Lenkradschloß meines TR6 erst einrasten darf, wenn der Schlüssel abgezogen wird. Meines rastet ein, wenn der Schlüssel in der "Aus"-Position steht.Kann mir jemand sagen, ob das bei jedem TR6 so ist oder ob tatsächlich der TÜV-Prüfer (der ansonsten keinerlei Ahnung von Triumph hatte - es war seine erste H-Abnahme...) im Recht ist ?Gruß,Danielwww.automeile.de Das Oldtimermuseum im Internet

Verfasst: Do 10. Jul 2003, 01:32
von dpantke
Hallo Markus,danke für die Mühe. Da wird der TÜV-Prüfer dann wohl doch recht haben. Nicht schön Kann man nichts machen.Gruß,Daniel