https://www.motorradonline.de/recht-ver ... 67690.html
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/ ... =54#top-54
Kurzfassung: Demnächst darf im ganzen Bundesgebiet jede Prüfgesellschaft §21 und Einzelabnahmen machen...
Peter
Monopol für §21 gefallen (endlich!)
Re: Monopol für §21 gefallen (endlich!)
Typisch........
Jetzt, wo ich alles eingetragen habe!
Jetzt, wo ich alles eingetragen habe!
Re: Monopol für §21 gefallen (endlich!)
Herr Busch
Aber es ist nie zu früh aber meistens zu spät.
Nimms leicht!
me.Harald
Aber es ist nie zu früh aber meistens zu spät.
Nimms leicht!
me.Harald
Re: Monopol für §21 gefallen (endlich!)
Ob es dadurch besser oder einfacher läuft muss sich erst noch zeigen. Ich bin mit "meinem" TÜV sehr zufrieden. Alles ordentlich dokumentiert oder mit Homologationsblatt nachgewiesen - keine Probleme mit Eintragungen. Für Dinge die ich, aber nicht der Prüfer, übersehen hatte und die zu echten Problemen geführt hätten, war ich sehr dankbar und nicht sauer. Es soll ja Kollegen geben, die bei anderen Prüforganisationen schon bei ner normalen Abnahme wg. der Farbe der Fahrwerksfedern schon die Plakette verweigert wurde....
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Re: Monopol für §21 gefallen (endlich!)
Bis die anderen Prüforginisationen/ Prüfstellen/ Prüfer die 21'er Abnahme machen dürfen wird noch Zeit vergehen, erst einmal muss der Prüfer die Qualifikation/Berechtigung für diese Abnahme haben.
@crislor
Zu deinen Eintragungen und Abnahmen sei bemerkt das diese zu jeder Zeit widerruflich sind und keinen Bestandsschutz haben, heutzutage wird ja munter eingetragen was das Zeug hält und nicht alles ist da mit dem Gesetz konform. Wenn an einem Fahrzeug rote Federn verbaut sind und diese nicht werksmäßig verbaut wurden muss eine Briefeintragung, ABE oder ähnliches vorliegen, dies zu prüfen ist ja u.a. die Aufgabe eines Prüfers, oder nicht?
Zur Klarstellung möchte ich ausdrücklich betonen das ich an deinem TR jetzt nichts in Frage stellen möchte, ich denke da mehr an ein Erlebnis das mir vor Jahren widerfahren ist, aus wohlgefallen habe ich einem Kollegen der mich angesprochen hatte eine Briefkopie über die eingetragenen Speichenräder meines Jaguar's gegeben, sein zuständiger TÜV hat auch mit dieser Kopie die Eintragung verweigert, damit nicht genug, ohne mein Wissen wollte er (Anwalt) dann die Eintragung gerichtlich erzwingen, die Folge .... mir wurde die Eintragung entzogen.
Mit freundlichen Grüßen
Peter
@crislor
Zu deinen Eintragungen und Abnahmen sei bemerkt das diese zu jeder Zeit widerruflich sind und keinen Bestandsschutz haben, heutzutage wird ja munter eingetragen was das Zeug hält und nicht alles ist da mit dem Gesetz konform. Wenn an einem Fahrzeug rote Federn verbaut sind und diese nicht werksmäßig verbaut wurden muss eine Briefeintragung, ABE oder ähnliches vorliegen, dies zu prüfen ist ja u.a. die Aufgabe eines Prüfers, oder nicht?
Zur Klarstellung möchte ich ausdrücklich betonen das ich an deinem TR jetzt nichts in Frage stellen möchte, ich denke da mehr an ein Erlebnis das mir vor Jahren widerfahren ist, aus wohlgefallen habe ich einem Kollegen der mich angesprochen hatte eine Briefkopie über die eingetragenen Speichenräder meines Jaguar's gegeben, sein zuständiger TÜV hat auch mit dieser Kopie die Eintragung verweigert, damit nicht genug, ohne mein Wissen wollte er (Anwalt) dann die Eintragung gerichtlich erzwingen, die Folge .... mir wurde die Eintragung entzogen.
Mit freundlichen Grüßen
Peter
Re: Monopol für §21 gefallen (endlich!)
Ich denke mit Zwang erreicht man wenig.
Da ist so viel eine Grauzone. Ich halte es für fraglich,
ob die meisten nachgefertigten Ersatzteile überhaupt zulässig sind.
Ich denke da an die grünen Bremsbeläge, die haben kein "E".
Wenn da jeman Böses will, findet der immer ein Haar in der Suppe.
Angesichts der vielen Prüfer, die es immer noch gibt, die einen ordentlichen
Umbau mit all den erforderlichen Papieren gern eintragen, ist es besser ein
Häuschen weiter zu ziehen, wenn man auf Granit beisst.
Für mich ist das Codewort immer "Dann muss ich aber das "H" streichen".
Letzte Warnung, wie bei einem knurrenden Dobermann.
Im Gegensatz zu früher ist heute alles, was geprüft ist und/oder eine KBA Nummer hat
deutlich einfacher einzutragen. Früher beim Käfer hatte der Prüfer Schnappatmung, wenn
man mit den 155 Gürtelreifen ankam. Heute sind 205er auf dem TR6 gar kein Problem mehr
und auch mein Raid Lederlenkrad mit der Raid Nabe, alles mit Nummer, war in 15 Minuten eingetragen
und was war das früher für ein Akt, ein 34er Lederlenkrad im Käfer eingetragen zu kriegen!
Es hat sich was verändert und mit den neuen Regeln wird es nochmals besser. Der Tiefpunkt
scheint mir überwunden zu sein.......
Da ist so viel eine Grauzone. Ich halte es für fraglich,
ob die meisten nachgefertigten Ersatzteile überhaupt zulässig sind.
Ich denke da an die grünen Bremsbeläge, die haben kein "E".
Wenn da jeman Böses will, findet der immer ein Haar in der Suppe.
Angesichts der vielen Prüfer, die es immer noch gibt, die einen ordentlichen
Umbau mit all den erforderlichen Papieren gern eintragen, ist es besser ein
Häuschen weiter zu ziehen, wenn man auf Granit beisst.
Für mich ist das Codewort immer "Dann muss ich aber das "H" streichen".
Letzte Warnung, wie bei einem knurrenden Dobermann.
Im Gegensatz zu früher ist heute alles, was geprüft ist und/oder eine KBA Nummer hat
deutlich einfacher einzutragen. Früher beim Käfer hatte der Prüfer Schnappatmung, wenn
man mit den 155 Gürtelreifen ankam. Heute sind 205er auf dem TR6 gar kein Problem mehr
und auch mein Raid Lederlenkrad mit der Raid Nabe, alles mit Nummer, war in 15 Minuten eingetragen
und was war das früher für ein Akt, ein 34er Lederlenkrad im Käfer eingetragen zu kriegen!
Es hat sich was verändert und mit den neuen Regeln wird es nochmals besser. Der Tiefpunkt
scheint mir überwunden zu sein.......