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Verfasst: Fr 25. Apr 2003, 01:42
von Christian Marx
flügelmuttern sind grundsätzlich, wenn sie über die felge hinausragen unzulässig. das trägt kein tüv ein.

Verfasst: Fr 25. Apr 2003, 08:48
von Frank
Hallo,ich habe schöne Chromspeichenräder an meinem TR6, und dazu die zweiflügligen Muttern als Zentralverschluss.Wie sieht es dann da mit dem TÜV aus, hat der was dagegen?Muss ich die eintragen lassen im Fahrzeugbrief?Wenn ja, hat das schon mal jemand gemacht, ist das schwierig, und hat mir jemand eine "Argumentationshilfe"?Auf Eure Antworten und Erfahrungen freue ich mich!Frank