Flügelmuttern für Speichenräder am TR6

Auf das die Räder am Boden bleiben !
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Christian Marx
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Beitrag von Christian Marx » Fr 25. Apr 2003, 01:42

flügelmuttern sind grundsätzlich, wenn sie über die felge hinausragen unzulässig. das trägt kein tüv ein.

Frank

Beitrag von Frank » Fr 25. Apr 2003, 08:48

Hallo,ich habe schöne Chromspeichenräder an meinem TR6, und dazu die zweiflügligen Muttern als Zentralverschluss.Wie sieht es dann da mit dem TÜV aus, hat der was dagegen?Muss ich die eintragen lassen im Fahrzeugbrief?Wenn ja, hat das schon mal jemand gemacht, ist das schwierig, und hat mir jemand eine "Argumentationshilfe"?Auf Eure Antworten und Erfahrungen freue ich mich!Frank

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